H & P Kunststofftechnik GmbH

 


   geht nicht --- gibt’s nicht
 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Mit Entgegennahme  unserer Lieferung kennt unser Abnehmer sie als alleinverbindlich an.  Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Entgegenstehenden  Geschäftsbedingungen unseres Abnehmers wird hiermit ausdrücklich  widersprochen.
2. ANGEBOT UND AUFTRAG
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn  er von uns schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang des Auftrages ist  allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Ergänzungen,  Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen  Bestätigung. Zeichnungsunterlagen und Muster bleiben unser Eigentum und  dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht Dritten ausgehändigt  werden.
Masse, Gewichte Abbildungen und Zeichnungen sind für die  Ausführung annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als  verbindlich bezeichnet sind.
3. LIEFERZEIT
Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen  Nichteinhaltungen einer vereinbarten Lieferzeit sind für leichte  Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden  beschränkt. Ist eine Lieferzeit vereinbart, so beginnt sie mit der  Absendung der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt. Der Liefertermin ist  eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ist die Überschreitung eines Liefertermins von uns nicht vertreten, so kann der Besteller  vom Vertrag zurücktreten, nachdem der uns schriftlich eine angemessene  Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung  gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren  Dauer. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu  vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar  erschweren oder unmöglich machen, wie Arbeitskampf, behördliche  Maßnahmen, schlechte Versorgung mit Rohstoffen, Betriebsstörungen durch  Wasser, Feuer, Maschinenbruch usw. gleichgültig, ob sie bei uns oder  unseren Vorlieferanten eintreten. Dauern die obengenannten Umstände  länger als vier Monate an haben auch wir das Recht, vom Vertrag  zurückzutreten. Auf Verlangen des Bestellers haben wir zu erklären, ob  wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden  angemessenen Frist liefern werden.
4. LIEFERUNGEN IN TEILMENGEN ODER AUF ABRUF
Wir können Bestellungen in Teilmengen erfüllen, die mit den unter  “Zahlungsbedingungen” genannten Fristen jeweils gesondert zu bezahlen  sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, so können wir  die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen. Ist die Lieferung in  Teilmengen oder auf Abruf vereinbart, so können wir nach Ablauf einer  angemessenen Nachfrist von höchstens vier Wochen vom Vertrag  zurücktreten oder gegen Bereitstellung der gesamten Warenmenge den  vereinbarten Preis verlangen, wenn der Besteller die Ware oder  Teilmengen davon nicht wie vereinbart bezahlt oder abruft. Auf Abruf  bestellte Waren muss der Besteller spätestens innerhalb von sechs  Monaten vollständig abgerufen haben, wenn keine kürzere Frist vereinbart war .Der Abruf muss in angemessener Frist vor dem Liefertermin bei uns  eingehen.
5. GEFAHRENÜBERGANG UND VERSAND
Der Vertrag erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn nicht 'ab  Werk' geliefert wird. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des  Bestellers, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf  ihn über. Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgen  Verpackung und Versand nach unserem Ermessen unter Ausschluss jeder  Haftung.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Bei Mängeln der Ware kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt  der Nachbesserung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur  Durchführung der Nachbesserung ist der Besteller verpflichtet, uns auf  unseren Wunsch die Ware auf unsere Kosten zuzusenden. Der Besteller ist  jedoch berechtigt, die Rückgängigmachung des Auftrags (Wandlung) oder  die Herabsetzung des Auftragspreises (Minderung) zu verlangen, wenn die  Nachbesserung fehlschlägt, insbesondere
- unmöglich ist
- in einem  angemessenen Zeitraum nicht gelingt.
- verweigert oder
- schuldhaft  verzögert wird.
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung ist ausgeschlossen. An  seiner Stelle treten die oben geregelten Ansprüche. Auch bei einer  schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht ist ein Anspruch auf  Schadenersatz und zwar auch für den Schaden, der durch die zu späte  Nachbesserung entstand, für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der  vorstehende Ausschluss gilt nicht, wenn der Ware eine zugesicherte  Eigenschaft fehlt . Eine Haftung für Folgeschäden, d. h. für Schäden an  deren Rechtsgütern des Bestellers insbesondere an Vermögen und auch  entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit nicht wegen des Fehlens  einer zugesicherten Eigenschaft auch für derartige Folgeschäden  einzustehen haben.
Für normale Abnutzung und normale Abwitterung sowie  für Mängel, die durch unsachgemäße Pflege, außergewöhnliche  Umwelteinflüsse, Lagerung unter nicht angemessenen Bedingungen oder  unsachgemäße Behandlung der Ware verursacht werden, haften wir nicht.  Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung der für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlichen  Verpflichtungen, in diesem Fall haften wir für den vertragstypischen  vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss und die  Haftungsbegrenzung gelten nicht für eine vom Verschulden unabhängige  Haftung, insbesondere für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar  oder innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto (soweit nicht anders  vereinbart).Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung. Andere  Zahlungsmittel als Bargeld nehmen wir nur zahlungshalber an. Alle  Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten. Bank und Einzugsspesen  trägt der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Wird das  Zahlungsziel überschritten, so können wir ohne Mahnung Zinsen in Höhe  von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz fordern. Dieser Zinssatz ist  höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine Belastung mit  einem wesentlich niedrigen Zinssatz nachweist oder wir eine Belastung  mit einem höheren Zinssatz nachweisen. In jedem Fall sind wir  berechtigt, mindestens den gesetzlichen Zinssatz zu fordern.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware  bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren und künftigen Lieferungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer zustehen,  Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch dann  nicht, wenn bei andauernder Geschäftsverbindung ein Kontokorrentsaldo  durch Zahlung des Käufers vorübergehend ausgeglichen sein sollte. Die  Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter Waren erfolgt stets,  in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus  erwachsen. Bei Verbindung mit anderen Gegenständen tritt uns der Käufer  schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte  ab. Weiterveräußerung durch den Käufer ist nur im Rahmens eines  Geschäftsbetriebes zulässig. Der Käufer tritt seine Forderungen aus  einer Weiterveräußerung mit allen Neben- und Sicherungsrechte schon  jetzt an den Verkäufer ab. Erfolgt Weiterverkauf mit anderen, nicht dem  Verkäufer gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis oder hat der Verkäufer  nur Miteigentum, tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem  Weiterverkauf in der Höhe, die dem Anteil der Vorbehaltsware am  Gesamtpreis entspricht, an den Verkäufer ab; eine an den Verkäufer  abgetretene Teilforderung hat den Rang vor der dem Käufer verbleibenden  Restforderung. Zur anderweitigen Verfügung über die Ware ist der Käufer  nicht berechtigt, insbesondere darf er sie nicht verpfänden oder  sicherungsübereignen. Bei Zugriff Dritter auf die Ware ist der Verkäufer unverzüglich zu verständigen. Der Käufer hat auf Verlangen sämtliche  erforderlichen Schritte hiergegen auf seine Kosten zu übernehmen. Der  Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum oder Miteigentum beim  Verkäufer liegt, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu  halten und ihn auf Verlangen des Verkäufers auf eigene Kosten zu  versichern. Der Käufer ist bis auf weiteres berechtigt, die aus einer  Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisanforderungen einzuziehen.  Auf Verlangen sind dem Verkäufer die Drittabnehmer zu benennen und  Zessionsurkunden auszustellen. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt,  die abgetretenen Kaufpreisforderungen selbst einzuziehen. Bei Verzug  verweigerter Sicherheitsleistung, Eröffnung des Vergleichs- und  Konkursverfahren oder Zwangsvollstreckung in das Eigentum oder  Miteigentum des Verkäufers, ist dieser jederzeit zur Inbesitznahme  berechtigt. Hierin ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Die Kosten  trägt der Käufer. Der Käufer ist berechtigt, unbeschadet oder andauernde Zahlungsverpflichtungen des Käufers und etwaiger  Schadensersatzansprüche, den Gegenstand durch freihändigen Verkauf  bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten wird dem  Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht, ein etwaiger Übererlös wird  ihm ausbezahlt. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer eingeräumten  Sicherungen seine Forderung um mehr als 25%, ist der Verkäufer auf  Verlangen des Käufers zu Rückerstattung oder Freigabe der überschriebenen Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
9. ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, die von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, bedürfen  zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die übrigen  Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben in  diesem Fall wirksam.
10. ANWENDBARES RECHT
Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Einheitliche Kaufgesetze und sonstige internationale Abkommen zur Vereinheitlichung des  Kaufrechts, insbesondere das UN-Kaufrecht, findet - auch im Falle von  grenzüberschreitende Lieferbeziehungen - keine Anwendung. Unseren  Lieferungen in das Ausland liegen darüber hinaus die jeweils gültigen  internationalen Regeln für die Auslegung handelsüblicher  Vertragsformen(INCOTERMS) zu Grunde.
11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist  Bad Oeynhausen, wenn der Abnehmer Vollkaufmann ist oder keinen eigenen  inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss einen  Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem lnland verlegt oder  sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der  Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt, die Hilfe  jedes anderen zuständigen Gerichts in Anspruch zunehmen.

Stand: 03/200
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